Kosten
 

 

Die Honorarnote wird primär vom Patienten selbst übernommen und kann anschließend zur Rückvergütung eingereicht werden.

Bei Vorliegen eines gültigen Überweisungsscheines Ihres Hausarztes oder Facharztes werden vom jeweiligen Versicherungsträger 7-10 Therapieeinheiten zum Kassentarif bezuschusst.  Eine private Zusatzversicherung übernimmt häufig den Differenzbetrag, sodass sich in diesem Fall kein Selbstbehalt ergibt.

Bitte beachten Sie, dass vorangegangene Therapien mindestens 13 Wochen zurückliegen sollten, da ansonsten eine chefärztliche Bewilligung einzuholen ist, um eine Rückvergütung zu gewährleisten.

Für zusätzliche Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

 


Physiopraxis Huber | PRAXIS FÜR PHYSIOTHERAPIE | Tel.: 0680 / 55 91 0 56  | E-Mail: mail@physiopraxis-huber.at
8793 TROFAIACH, Raiffeisenplatz 1, Bezirk LEOBEN
© Kerstin Huber | Startseite | Impressum & Datenschutz